Bereits in der Profilübersicht auf Instagram muss für Nutzer eindeutig erkennbar sein, welche Beiträge redaktionell und welche werblich sind…❗
So entschied kürzlich das Landgericht Köln in einem Fall, der für Creator, Marken und Werbetreibende auf der Plattform von großer Bedeutung ist…❗
Das Urteil verdeutlicht, dass die Werbekennzeichnung im Zweifelsfall umfassend erfolgen muss und nicht nur in der Bildunterschrift (Caption) stehen darf – selbst wenn viele Nutzer Inhalte nicht direkt über das Profil aufrufen…❗
Konkret bedeutet das, dass Werbung bereits im Vorschaubild eines Beitrags deutlich gekennzeichnet sein muss. Marketer sollten diese Vorgabe beachten. Werbliche Reels müssen demnach schon in der Vorschau als Werbung erkennbar sein…❗
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